Leistung 

Externer Datenschutz­beauftragter für Unternehmen

Datenschutz dauerhaft verlässlich organisieren – mit persönlicher Betreuung und zertifizierter Datenschutzexpertise.

Die SL PROJECTS & COMPLIANCE GmbH unterstützt Unternehmen unterschiedlichster Branchen – darunter auch Softwareanbieter, digitale Dienstleister und Unternehmen mit komplexen datengetriebenen Geschäftsmodellen – mit einer externen Datenschutzbeauftragten und begleitet sie bei der laufenden Organisation und Weiterentwicklung ihres Datenschutzes.

Markus Sittig begleitet Sie dabei als Geschäftsführer und persönlicher Ansprechpartner. Die fachliche Umsetzung der Datenschutzleistungen erfolgt durch eine zertifizierte Datenschutzbeauftragte im Unternehmen.

Markus Sittig

Geschäftsführer · Rechtsanwalt · Fachanwalt für IT-Recht

Externer Datenschutzbeauftragter als Teil Ihrer Datenschutzorganisation

Datenschutz ist keine einmalige Aufgabe. Neue Software, Dienstleister, Geschäftsmodelle und Datenverarbeitungen verändern laufend die Anforderungen an Unternehmen. Gleichzeitig müssen bestehende Prozesse dokumentiert, überprüft und an rechtliche sowie technische Entwicklungen angepasst werden.

Ein externer Datenschutzbeauftragter begleitet diese Entwicklung dauerhaft. Er berät Verantwortliche und Beschäftigte zu ihren datenschutzrechtlichen Pflichten, überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorgaben, sensibilisiert Mitarbeitende und begleitet unter anderem Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
Dabei ersetzt der Datenschutzbeauftragte nicht die Verantwortung des Unternehmens. Die datenschutzrechtliche Verantwortung und die Rechenschaftspflicht verbleiben beim Verantwortlichen beziehungsweise Auftragsverarbeiter. Der Datenschutzbeauftragte berät, überwacht und begleitet die Datenschutzorganisation eines Unternehmens unabhängig

Neben diesen gesetzlichen Aufgaben unterstützen wir Unternehmen auch bei weitergehenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen – etwa bei Verträgen, neuen Technologien, internationalen Datenübermittlungen oder komplexen digitalen Projekten.

Datenschutz dauerhaft und strukturiert organisieren

Gesetzliche Aufgaben des Datenschutzbeauftragten extern abdecken

Neue Prozesse und Technologien frühzeitig einordnen

Datenschutzmanagement und Dokumentation laufend weiterentwickeln

Beschäftigte sensibilisieren und Verantwortlichkeiten klären

Bei Datenschutzvorfällen und Behördenanfragen fachlich begleitet sein

Markus Sittig

Geschäftsführer · Rechtsanwalt · Fachanwalt für IT-Recht

Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Ob ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, ergibt sich aus Art. 37 DSGVO und ergänzend aus § 38 BDSG.

Nach dem derzeit geltenden § 38 Abs. 1 BDSG besteht für nichtöffentliche Stellen grundsätzlich eine Benennungspflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Unabhängig von dieser Personenzahl kann eine Benennungspflicht insbesondere bestehen, wenn Verarbeitungsvorgänge durchgeführt werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen, oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zu bestimmten gesetzlich genannten Zwecken verarbeitet werden.

Daneben verpflichtet Art. 37 Abs. 1 DSGVO unter anderem zur Benennung, wenn die Kerntätigkeit in Verarbeitungsvorgängen besteht, die eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen erforderlich machen, oder wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten beziehungsweise Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten im Rahmen der Kerntätigkeit umfangreich verarbeitet werden.

Ob eine Benennungspflicht besteht, sollte deshalb nicht allein anhand der Mitarbeiterzahl beurteilt werden. Entscheidend sind auch Art, Umfang und Zweck der konkreten Datenverarbeitungen.

Info

Die 20-Personen-Grenze ist nicht der einzige Maßstab

Auch Unternehmen mit weniger als 20 regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigten Personen können zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein. Eine Prüfung der konkreten Verarbeitungstätigkeiten bleibt deshalb erforderlich.

Hinweis zum Rechtsstand: § 38 BDSG gilt derzeit weiterhin. Politisch angekündigte Änderungen verändern die bestehende Rechtslage erst mit dem Inkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Neuregelung.

Unsicher, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt?

Wir prüfen Ihre Ausgangssituation nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG und klären, ob eine Benennungspflicht besteht und welcher Betreuungsumfang zu Ihrem Unternehmen passt.

Datenschutz­beauftragten für Ihr Unternehmen finden

Sie möchten klären, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt und welcher Betreuungsumfang sinnvoll ist? Sprechen Sie mit Markus Sittig.

Markus Sittig

+49 40 808 125 550

info@datacompliance.solutions

Martinistraße 11 · 20251 Hamburg

Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter

01

Externer Datenschutzbeauftragter

Wir stellen Ihnen eine externe Datenschutzbeauftragte zur Seite und übernehmen die laufende Datenschutzbetreuung Ihres Unternehmens.

02

Datenschutzberatung

Über die laufenden Aufgaben des Datenschutzbeauftragten hinaus beraten wir bei konkreten datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Projekten – etwa bei neuen Geschäftsmodellen, Softwarelösungen, digitalen Plattformen oder komplexen Vertrags- und Verarbeitungskonstellationen. Das gilt sowohl für Unternehmen, die solche Systeme einsetzen, als auch für Software- und Technologieanbieter selbst.

03

Datenschutz­management­system

Wir unterstützen beim Aufbau, bei der Strukturierung und bei der laufenden Weiterentwicklung eines nachvollziehbaren Datenschutzmanagements mit klaren Verantwortlichkeiten und Prozessen.

04

Verzeichnis von Verarbeitungs­tätigkeiten

Wir begleiten Aufbau und Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und unterstützen bei der strukturierten Dokumentation relevanter Datenverarbeitungen.

05

Datenschutz-Folgenabschätzungen

Wir beraten zur Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung und begleiten deren Durchführung und Dokumentation bei Verarbeitungsvorgängen mit voraussichtlich hohem Risiko.

06

Auftragsverarbeitung und Verträge

Wir prüfen datenschutzrechtliche Vereinbarungen mit Dienstleistern und Auftragsverarbeitern und unterstützen bei der rechtssicheren Einbindung externer Anbieter.

07

Internationale Datentransfers

Wir beraten bei Übermittlungen personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der EU beziehungsweise des EWR und prüfen die erforderlichen Schutzmechanismen.

08

Datenschutz-Audits und Prozessprüfung

Wir überprüfen bestehende Datenschutzstrukturen, Prozesse und Dokumentationen, identifizieren Handlungsbedarf und entwickeln praktikable Empfehlungen.

09

Technische und organisatorische Maßnahmen

Wir begleiten die datenschutzrechtliche Bewertung und Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen.

10

Schulung und Sensibilisierung

Wir vermitteln Beschäftigten und Führungskräften praxisnah, welche Datenschutzanforderungen in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich relevant sind.

11

Datenschutzvorfälle

Bei möglichen Datenschutzverletzungen unterstützen wir bei der Bewertung des Sachverhalts und der Einordnung der erforderlichen weiteren Schritte.

12

Betroffenenanfragen

Wir unterstützen bei der strukturierten und datenschutzkonformen Bearbeitung von Auskunfts- und weiteren Betroffenenanfragen.

13

Kommunikation mit Aufsichtsbehörden

Der Datenschutzbeauftragte arbeitet mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammen und fungiert im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben als Anlaufstelle.

14

Branchenbezogene Datenschutzbetreuung

Unternehmen mit besonders sensiblen Datenverarbeitungen benötigen teilweise eine stärker spezialisierte Betreuung. Für Praxen, Kliniken, Softwareanbieter und weitere Akteure der Gesundheitsbranche bieten wir deshalb eine spezialisierte Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen an.

15

Externen Datenschutz­beauftragten beauftragen: So läuft die Zusammen­arbeit ab

Schritt 01

Erstgespräch & Bestandsaufnahme

Wir lernen Ihr Unternehmen, die wichtigsten Verarbeitungstätigkeiten, eingesetzten Systeme und Ihre bestehende Datenschutzorganisation kennen. Markus Sittig begleitet diesen Prozess als Ihr persönlicher Ansprechpartner.

Schritt 02

Konzept & Benennung

Wir definieren den erforderlichen Betreuungsumfang, priorisieren Handlungsfelder und bereiten die formale Benennung der externen Datenschutzbeauftragten vor.

Schritt 03

Laufende Betreuung

Nach der Benennung begleiten wir Ihre Datenschutzorganisation dauerhaft. Wir beraten bei Veränderungen und neuen Vorhaben, überwachen relevante Datenschutzprozesse und stehen bei konkreten Fragestellungen zur Verfügung.

Ein Anruf genügt für die erste Einschätzung.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Externe und unabhängige Perspektive

Ein externer Datenschutzbeauftragter betrachtet bestehende Strukturen und Prozesse mit dem notwendigen fachlichen Abstand und kann unabhängig innerhalb seiner gesetzlichen Aufgaben tätig werden.

Spezialisierte Datenschutzexpertise

Sie greifen auf dauerhaft gepflegtes Fachwissen zu Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis zurück, ohne diese Spezialisierung vollständig intern aufbauen zu müssen.

IT-rechtliche Expertise

Viele Datenschutzfragen betreffen zugleich Software, Verträge, digitale Geschäftsmodelle und technische Prozesse. Diese Zusammenhänge können bei der Betreuung unmittelbar berücksichtigt werden.

Keine zusätzliche interne Spezialstelle

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen kann eine externe Lösung den Aufbau einer eigenen spezialisierten internen Funktion vermeiden.

Planbarer Betreuungsumfang

Der Umfang der Zusammenarbeit wird anhand der Unternehmensgröße, der Verarbeitungstätigkeiten und des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs definiert.

Laufende Betreuung statt punktueller Reaktion

Neue Dienstleister, Software, Geschäftsmodelle und rechtliche Entwicklungen können kontinuierlich in die bestehende Datenschutzorganisation eingeordnet werden.

Datenschutz im Gesundheitswesen ist Dauerarbeit – wir übernehmen sie

Erstgespräch mit Markus Sittig: Ausgangssituation, Benennungspflicht und Betreuungsumfang in einem Termin geklärt.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Die Kosten hängen vom tatsächlichen Betreuungsbedarf Ihres Unternehmens ab. Eine pauschale Aussage ist deshalb wenig sinnvoll: Ein kleineres Unternehmen mit überschaubaren Verarbeitungstätigkeiten benötigt einen anderen Betreuungsumfang als ein Unternehmen mit mehreren Standorten, komplexen IT-Systemen, internationalen Datenflüssen oder besonders risikoreichen Verarbeitungen.

Für die Kalkulation spielen insbesondere folgende Faktoren eine Rolle:

Faktoren

Größe und Struktur des Unternehmens
Anzahl der Standorte
Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Komplexität der eingesetzten Systeme und digitalen Prozesse
Anzahl relevanter Dienstleister und Auftragsverarbeiter
bestehender Stand der Datenschutzorganisation und Dokumentation
Schulungs- und Prüfungsbedarf
gewünschter Umfang der laufenden Betreuung

Datenschutzberatung als Teil unserer laufenden Betreuung

Im Detail

Datenschutz und KI

Besondere Fragen entstehen derzeit beim Einsatz von KI-Systemen. Sobald personenbezogene Daten in KI-Anwendungen verarbeitet werden, müssen Datenschutzanforderungen gemeinsam mit weiteren regulatorischen Anforderungen betrachtet werden.

Bei weitergehenden Fragestellungen zum AI Act und zur organisatorischen KI-Compliance steht dafür unsere spezialisierte Beratung zur Verfügung.

Datenschutz und KI

Besondere Fragen entstehen derzeit beim Einsatz von KI-Systemen. Sobald personenbezogene Daten in KI-Anwendungen verarbeitet werden, müssen Datenschutzanforderungen gemeinsam mit weiteren regulatorischen Anforderungen betrachtet werden.

Bei weitergehenden Fragestellungen zum AI Act und zur organisatorischen KI-Compliance steht dafür unsere spezialisierte Beratung zur Verfügung.

Weiterlesen

KI-Compliance / AI-Act-Beratung
Data-Act Beratung
Externer Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen
Datenschutzvorfälle

Externer Datenschutzbeauftragter in Hamburg, Hessen und bundesweit

Die SL PROJECTS & COMPLIANCE GmbH hat ihren Hauptsitz in Hamburg. Unternehmen aus Hamburg und der Region können wir deshalb auch persönlich vor Ort begleiten. Darüber hinaus betreuen wir Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet, in Frankfurt am Main und in Hessen sowie bundesweit.

Die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ist nicht an einen bestimmten Standort gebunden. Ein großer Teil der laufenden Abstimmung, Dokumentenprüfung und Beratung lässt sich effizient digital organisieren. So können wir Unternehmen unabhängig von ihrem Standort zuverlässig betreuen und bei Bedarf auch persönliche Termine abstimmen.

Betreuung in Hamburg und Norddeutschland
Betreuung in Frankfurt, im Rhein-Main-Gebiet und in Hessen
Persönliche Termine möglich
Digitale Zusammenarbeit
Bundesweite Betreuung

Warum SL Projects & Compliance?

Rechtliche Expertise trifft zertifizierte Datenschutzpraxis

Persönliche Betreuung durch Markus Sittig

Markus Sittig begleitet Sie als Geschäftsführer und persönlicher Ansprechpartner der SL PROJECTS & COMPLIANCE GmbH.

Fachanwaltliche Expertise im IT-Recht

Markus Sittig ist seit 2012 Fachanwalt für IT-Recht. Datenschutzrechtliche Fragestellungen können dadurch auch im Zusammenhang mit Software, digitalen Geschäftsmodellen, IT-Verträgen und weiteren technologiebezogenen Anforderungen betrachtet werden.

Zertifizierte Datenschutzexpertise

Die fachliche Umsetzung der Datenschutzleistungen erfolgt durch eine zertifizierte Datenschutzbeauftragte im Unternehmen.

Recht und Technik zusammendenken

Wir betrachten nicht ausschließlich Datenschutzdokumente, sondern auch die Systeme, Prozesse und Datenflüsse, in denen personenbezogene Daten tatsächlich verarbeitet werden.

Laufende statt isolierte Betreuung

Datenschutz verändert sich mit Ihrem Unternehmen. Neue Systeme, Dienstleister und Projekte können deshalb unmittelbar in die bestehende Datenschutzorganisation eingeordnet werden.

Klare persönliche Zuständigkeit

Sie kommunizieren mit einem festen persönlichen Ansprechpartner statt mit einer anonymen Beratungsstruktur.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Markus Sittig antwortet persönlich
+49 40 808 125 550

Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten

Wann muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Die Benennungspflicht kann sich sowohl aus Art. 37 DSGVO als auch aus § 38 BDSG ergeben. Nach der derzeit geltenden Regelung des § 38 BDSG besteht grundsätzlich eine Pflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Daneben bestehen weitere Fälle, in denen unabhängig von dieser Personenzahl ein Datenschutzbeauftragter erforderlich sein kann.

Zu den gesetzlichen Aufgaben gehören insbesondere die Beratung und Unterrichtung des Unternehmens und seiner Beschäftigten, die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, die Sensibilisierung und Schulung, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie die Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Ein interner Datenschutzbeauftragter ist Beschäftigter des Unternehmens. Ein externer Datenschutzbeauftragter erfüllt seine Aufgaben auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags. Die gesetzlichen Anforderungen an Fachkunde, Einbindung und Unabhängigkeit gelten unabhängig vom gewählten Modell.

Ja. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten können auch auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags wahrgenommen werden.

Ja. Die Beratung des Verantwortlichen beziehungsweise Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten zu ihren datenschutzrechtlichen Pflichten gehört zu den gesetzlichen Aufgaben. Darüber hinaus können zusätzliche projektbezogene Beratungsleistungen vereinbart werden.

Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Art und Umfang der Datenverarbeitungen, bestehender Datenschutzorganisation und dem erforderlichen Betreuungsumfang. Nach einer Bestandsaufnahme erstellen wir ein individuelles Angebot.

Nach einem Erstgespräch analysieren wir die Ausgangssituation und stimmen den erforderlichen Betreuungsumfang ab. Anschließend erfolgen die formale Benennung und die strukturierte Übernahme der laufenden Datenschutzbetreuung.

Ja. Wir unterstützen bei der Bewertung des Vorfalls und den erforderlichen datenschutzrechtlichen Schritten. Die Verantwortung für die unternehmerischen Entscheidungen verbleibt beim jeweiligen Verantwortlichen.

Ja. Viele Aufgaben und Abstimmungen eines externen Datenschutzbeauftragten können digital durchgeführt werden. Wir betreuen Unternehmen bundesweit, insbesondere auch in Hamburg sowie in Frankfurt, im Rhein-Main-Gebiet und in Hessen. Persönliche Termine sind nach Abstimmung ebenfalls möglich.

Ja. Wir unterstützen bei der datenschutzrechtlichen Einordnung neuer Technologien und Anwendungen. Für weitergehende Anforderungen des AI Act bieten wir zusätzlich spezialisierte KI-Compliance-Beratung an.

Die Antworten zur Benennungspflicht und insbesondere zu § 38 BDSG sind mit dem zentralen Pflicht-Modul aus Modul 3 gekoppelt und bei Änderungen des Rechtsstands gemeinsam zu aktualisieren.