Leistung
Externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen
Die SL PROJECTS & COMPLIANCE GmbH unterstützt Unternehmen unterschiedlichster Branchen – darunter auch Softwareanbieter, digitale Dienstleister und Unternehmen mit komplexen datengetriebenen Geschäftsmodellen – mit einer externen Datenschutzbeauftragten und begleitet sie bei der laufenden Organisation und Weiterentwicklung ihres Datenschutzes.
Markus Sittig begleitet Sie dabei als Geschäftsführer und persönlicher Ansprechpartner. Die fachliche Umsetzung der Datenschutzleistungen erfolgt durch eine zertifizierte Datenschutzbeauftragte im Unternehmen.
- Externer Datenschutzbeauftragter und laufende Datenschutzberatung aus einer Hand
- Persönliche Betreuung durch Markus Sittig
- Fachanwaltliche Expertise im IT-Recht
- Umsetzung durch eine zertifizierte Datenschutzbeauftragte
- Erfahrung mit digitalen Geschäftsmodellen, Software und komplexen Datenverarbeitungen
- Bundesweite Betreuung auf Deutsch und Englisch
Geschäftsführer · Rechtsanwalt · Fachanwalt für IT-Recht
- Markus Sittig als persönlicher Ansprechpartner
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierte Datenschutzbeauftragte im Unternehmen
- Hauptsitz in Hamburg
- Markus Sittig als persönlicher Ansprechpartner
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierte Datenschutzbeauftragte im Unternehmen
- Hauptsitz in Hamburg
Externer Datenschutzbeauftragter als Teil Ihrer Datenschutzorganisation
Datenschutz ist keine einmalige Aufgabe. Neue Software, Dienstleister, Geschäftsmodelle und Datenverarbeitungen verändern laufend die Anforderungen an Unternehmen. Gleichzeitig müssen bestehende Prozesse dokumentiert, überprüft und an rechtliche sowie technische Entwicklungen angepasst werden.
Ein externer Datenschutzbeauftragter begleitet diese Entwicklung dauerhaft. Er berät Verantwortliche und Beschäftigte zu ihren datenschutzrechtlichen Pflichten, überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorgaben, sensibilisiert Mitarbeitende und begleitet unter anderem Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
Dabei ersetzt der Datenschutzbeauftragte nicht die Verantwortung des Unternehmens. Die datenschutzrechtliche Verantwortung und die Rechenschaftspflicht verbleiben beim Verantwortlichen beziehungsweise Auftragsverarbeiter. Der Datenschutzbeauftragte berät, überwacht und begleitet die Datenschutzorganisation eines Unternehmens unabhängig
Neben diesen gesetzlichen Aufgaben unterstützen wir Unternehmen auch bei weitergehenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen – etwa bei Verträgen, neuen Technologien, internationalen Datenübermittlungen oder komplexen digitalen Projekten.
Datenschutz dauerhaft und strukturiert organisieren
Gesetzliche Aufgaben des Datenschutzbeauftragten extern abdecken
Neue Prozesse und Technologien frühzeitig einordnen
Datenschutzmanagement und Dokumentation laufend weiterentwickeln
Beschäftigte sensibilisieren und Verantwortlichkeiten klären
Bei Datenschutzvorfällen und Behördenanfragen fachlich begleitet sein
- Datenschutz dauerhaft und strukturiert organisieren
- Gesetzliche Aufgaben des Datenschutzbeauftragten extern abdecken
- Neue Prozesse und Technologien frühzeitig einordnen
- Datenschutzmanagement und Dokumentation laufend weiterentwickeln
- Beschäftigte sensibilisieren und Verantwortlichkeiten klären
- Bei Datenschutzvorfällen und Behördenanfragen fachlich begleitet sein
Geschäftsführer · Rechtsanwalt · Fachanwalt für IT-Recht
Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Ob ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, ergibt sich aus Art. 37 DSGVO und ergänzend aus § 38 BDSG.
Nach dem derzeit geltenden § 38 Abs. 1 BDSG besteht für nichtöffentliche Stellen grundsätzlich eine Benennungspflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Unabhängig von dieser Personenzahl kann eine Benennungspflicht insbesondere bestehen, wenn Verarbeitungsvorgänge durchgeführt werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen, oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zu bestimmten gesetzlich genannten Zwecken verarbeitet werden.
Daneben verpflichtet Art. 37 Abs. 1 DSGVO unter anderem zur Benennung, wenn die Kerntätigkeit in Verarbeitungsvorgängen besteht, die eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen erforderlich machen, oder wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten beziehungsweise Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten im Rahmen der Kerntätigkeit umfangreich verarbeitet werden.
Ob eine Benennungspflicht besteht, sollte deshalb nicht allein anhand der Mitarbeiterzahl beurteilt werden. Entscheidend sind auch Art, Umfang und Zweck der konkreten Datenverarbeitungen.
Info
Die 20-Personen-Grenze ist nicht der einzige Maßstab
Auch Unternehmen mit weniger als 20 regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigten Personen können zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein. Eine Prüfung der konkreten Verarbeitungstätigkeiten bleibt deshalb erforderlich.
Hinweis zum Rechtsstand: § 38 BDSG gilt derzeit weiterhin. Politisch angekündigte Änderungen verändern die bestehende Rechtslage erst mit dem Inkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Neuregelung.
Wir prüfen Ihre Ausgangssituation nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG und klären, ob eine Benennungspflicht besteht und welcher Betreuungsumfang zu Ihrem Unternehmen passt.
Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen finden
Sie möchten klären, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt und welcher Betreuungsumfang sinnvoll ist? Sprechen Sie mit Markus Sittig.
Markus Sittig
+49 40 808 125 550
info@datacompliance.solutions
Martinistraße 11 · 20251 Hamburg
Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter
01
Wir stellen Ihnen eine externe Datenschutzbeauftragte zur Seite und übernehmen die laufende Datenschutzbetreuung Ihres Unternehmens.
02
Über die laufenden Aufgaben des Datenschutzbeauftragten hinaus beraten wir bei konkreten datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Projekten – etwa bei neuen Geschäftsmodellen, Softwarelösungen, digitalen Plattformen oder komplexen Vertrags- und Verarbeitungskonstellationen. Das gilt sowohl für Unternehmen, die solche Systeme einsetzen, als auch für Software- und Technologieanbieter selbst.
03
Wir unterstützen beim Aufbau, bei der Strukturierung und bei der laufenden Weiterentwicklung eines nachvollziehbaren Datenschutzmanagements mit klaren Verantwortlichkeiten und Prozessen.
04
Wir begleiten Aufbau und Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und unterstützen bei der strukturierten Dokumentation relevanter Datenverarbeitungen.
05
Wir beraten zur Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung und begleiten deren Durchführung und Dokumentation bei Verarbeitungsvorgängen mit voraussichtlich hohem Risiko.
06
Wir prüfen datenschutzrechtliche Vereinbarungen mit Dienstleistern und Auftragsverarbeitern und unterstützen bei der rechtssicheren Einbindung externer Anbieter.
07
Wir beraten bei Übermittlungen personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der EU beziehungsweise des EWR und prüfen die erforderlichen Schutzmechanismen.
08
Wir überprüfen bestehende Datenschutzstrukturen, Prozesse und Dokumentationen, identifizieren Handlungsbedarf und entwickeln praktikable Empfehlungen.
09
Wir begleiten die datenschutzrechtliche Bewertung und Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen.
10
Wir vermitteln Beschäftigten und Führungskräften praxisnah, welche Datenschutzanforderungen in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich relevant sind.
11
Bei möglichen Datenschutzverletzungen unterstützen wir bei der Bewertung des Sachverhalts und der Einordnung der erforderlichen weiteren Schritte.
12
Wir unterstützen bei der strukturierten und datenschutzkonformen Bearbeitung von Auskunfts- und weiteren Betroffenenanfragen.
13
Der Datenschutzbeauftragte arbeitet mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammen und fungiert im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben als Anlaufstelle.
14
Unternehmen mit besonders sensiblen Datenverarbeitungen benötigen teilweise eine stärker spezialisierte Betreuung. Für Praxen, Kliniken, Softwareanbieter und weitere Akteure der Gesundheitsbranche bieten wir deshalb eine spezialisierte Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen an.
15
01
Externer Datenschutzbeauftragter
Wir stellen Ihnen eine externe Datenschutzbeauftragte zur Seite und übernehmen die laufende Datenschutzbetreuung Ihres Unternehmens.
02
Datenschutzberatung
Über die laufenden Aufgaben des Datenschutzbeauftragten hinaus beraten wir bei konkreten datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Projekten – etwa bei neuen Geschäftsmodellen, Softwarelösungen, digitalen Plattformen oder komplexen Vertrags- und Verarbeitungskonstellationen. Das gilt sowohl für Unternehmen, die solche Systeme einsetzen, als auch für Software- und Technologieanbieter selbst.
03
Datenschutzmanagementsystem
Wir unterstützen beim Aufbau, bei der Strukturierung und bei der laufenden Weiterentwicklung eines nachvollziehbaren Datenschutzmanagements mit klaren Verantwortlichkeiten und Prozessen.
04
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Wir begleiten Aufbau und Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und unterstützen bei der strukturierten Dokumentation relevanter Datenverarbeitungen.
05
Datenschutz-Folgenabschätzungen
Wir beraten zur Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung und begleiten deren Durchführung und Dokumentation bei Verarbeitungsvorgängen mit voraussichtlich hohem Risiko.
06
Auftragsverarbeitung und Verträge
Wir prüfen datenschutzrechtliche Vereinbarungen mit Dienstleistern und Auftragsverarbeitern und unterstützen bei der rechtssicheren Einbindung externer Anbieter.
07
Internationale Datentransfers
Wir beraten bei Übermittlungen personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der EU beziehungsweise des EWR und prüfen die erforderlichen Schutzmechanismen.
08
Datenschutz-Audits und Prozessprüfung
Wir überprüfen bestehende Datenschutzstrukturen, Prozesse und Dokumentationen, identifizieren Handlungsbedarf und entwickeln praktikable Empfehlungen.
09
Technische und organisatorische Maßnahmen
Wir begleiten die datenschutzrechtliche Bewertung und Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen.
10
Schulung und Sensibilisierung
Wir vermitteln Beschäftigten und Führungskräften praxisnah, welche Datenschutzanforderungen in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich relevant sind.
11
Datenschutzvorfälle
Bei möglichen Datenschutzverletzungen unterstützen wir bei der Bewertung des Sachverhalts und der Einordnung der erforderlichen weiteren Schritte.
Externen Datenschutzbeauftragten beauftragen: So läuft die Zusammenarbeit ab
Schritt 01
Erstgespräch & Bestandsaufnahme
Wir lernen Ihr Unternehmen, die wichtigsten Verarbeitungstätigkeiten, eingesetzten Systeme und Ihre bestehende Datenschutzorganisation kennen. Markus Sittig begleitet diesen Prozess als Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Schritt 02
Konzept & Benennung
Wir definieren den erforderlichen Betreuungsumfang, priorisieren Handlungsfelder und bereiten die formale Benennung der externen Datenschutzbeauftragten vor.
Schritt 03
Laufende Betreuung
Nach der Benennung begleiten wir Ihre Datenschutzorganisation dauerhaft. Wir beraten bei Veränderungen und neuen Vorhaben, überwachen relevante Datenschutzprozesse und stehen bei konkreten Fragestellungen zur Verfügung.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Externe und unabhängige Perspektive
Ein externer Datenschutzbeauftragter betrachtet bestehende Strukturen und Prozesse mit dem notwendigen fachlichen Abstand und kann unabhängig innerhalb seiner gesetzlichen Aufgaben tätig werden.
Spezialisierte Datenschutzexpertise
Sie greifen auf dauerhaft gepflegtes Fachwissen zu Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis zurück, ohne diese Spezialisierung vollständig intern aufbauen zu müssen.
IT-rechtliche Expertise
Viele Datenschutzfragen betreffen zugleich Software, Verträge, digitale Geschäftsmodelle und technische Prozesse. Diese Zusammenhänge können bei der Betreuung unmittelbar berücksichtigt werden.
Keine zusätzliche interne Spezialstelle
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen kann eine externe Lösung den Aufbau einer eigenen spezialisierten internen Funktion vermeiden.
Planbarer Betreuungsumfang
Der Umfang der Zusammenarbeit wird anhand der Unternehmensgröße, der Verarbeitungstätigkeiten und des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs definiert.
Laufende Betreuung statt punktueller Reaktion
Neue Dienstleister, Software, Geschäftsmodelle und rechtliche Entwicklungen können kontinuierlich in die bestehende Datenschutzorganisation eingeordnet werden.
Datenschutz im Gesundheitswesen ist Dauerarbeit – wir übernehmen sie
Erstgespräch mit Markus Sittig: Ausgangssituation, Benennungspflicht und Betreuungsumfang in einem Termin geklärt.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Kosten hängen vom tatsächlichen Betreuungsbedarf Ihres Unternehmens ab. Eine pauschale Aussage ist deshalb wenig sinnvoll: Ein kleineres Unternehmen mit überschaubaren Verarbeitungstätigkeiten benötigt einen anderen Betreuungsumfang als ein Unternehmen mit mehreren Standorten, komplexen IT-Systemen, internationalen Datenflüssen oder besonders risikoreichen Verarbeitungen.
Für die Kalkulation spielen insbesondere folgende Faktoren eine Rolle:
Faktoren
Datenschutzberatung als Teil unserer laufenden Betreuung
Im Detail
Datenschutz und KI
Besondere Fragen entstehen derzeit beim Einsatz von KI-Systemen. Sobald personenbezogene Daten in KI-Anwendungen verarbeitet werden, müssen Datenschutzanforderungen gemeinsam mit weiteren regulatorischen Anforderungen betrachtet werden.
Bei weitergehenden Fragestellungen zum AI Act und zur organisatorischen KI-Compliance steht dafür unsere spezialisierte Beratung zur Verfügung.
Datenschutz und KI
Besondere Fragen entstehen derzeit beim Einsatz von KI-Systemen. Sobald personenbezogene Daten in KI-Anwendungen verarbeitet werden, müssen Datenschutzanforderungen gemeinsam mit weiteren regulatorischen Anforderungen betrachtet werden.
Bei weitergehenden Fragestellungen zum AI Act und zur organisatorischen KI-Compliance steht dafür unsere spezialisierte Beratung zur Verfügung.
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Externer Datenschutzbeauftragter in Hamburg, Hessen und bundesweit
Die SL PROJECTS & COMPLIANCE GmbH hat ihren Hauptsitz in Hamburg. Unternehmen aus Hamburg und der Region können wir deshalb auch persönlich vor Ort begleiten. Darüber hinaus betreuen wir Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet, in Frankfurt am Main und in Hessen sowie bundesweit.
Die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ist nicht an einen bestimmten Standort gebunden. Ein großer Teil der laufenden Abstimmung, Dokumentenprüfung und Beratung lässt sich effizient digital organisieren. So können wir Unternehmen unabhängig von ihrem Standort zuverlässig betreuen und bei Bedarf auch persönliche Termine abstimmen.
Warum SL Projects & Compliance?
Rechtliche Expertise trifft zertifizierte Datenschutzpraxis
Persönliche Betreuung durch Markus Sittig
Markus Sittig begleitet Sie als Geschäftsführer und persönlicher Ansprechpartner der SL PROJECTS & COMPLIANCE GmbH.
Fachanwaltliche Expertise im IT-Recht
Markus Sittig ist seit 2012 Fachanwalt für IT-Recht. Datenschutzrechtliche Fragestellungen können dadurch auch im Zusammenhang mit Software, digitalen Geschäftsmodellen, IT-Verträgen und weiteren technologiebezogenen Anforderungen betrachtet werden.
Zertifizierte Datenschutzexpertise
Die fachliche Umsetzung der Datenschutzleistungen erfolgt durch eine zertifizierte Datenschutzbeauftragte im Unternehmen.
Recht und Technik zusammendenken
Wir betrachten nicht ausschließlich Datenschutzdokumente, sondern auch die Systeme, Prozesse und Datenflüsse, in denen personenbezogene Daten tatsächlich verarbeitet werden.
Laufende statt isolierte Betreuung
Datenschutz verändert sich mit Ihrem Unternehmen. Neue Systeme, Dienstleister und Projekte können deshalb unmittelbar in die bestehende Datenschutzorganisation eingeordnet werden.
Klare persönliche Zuständigkeit
Sie kommunizieren mit einem festen persönlichen Ansprechpartner statt mit einer anonymen Beratungsstruktur.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten
Wann muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Die Benennungspflicht kann sich sowohl aus Art. 37 DSGVO als auch aus § 38 BDSG ergeben. Nach der derzeit geltenden Regelung des § 38 BDSG besteht grundsätzlich eine Pflicht, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Daneben bestehen weitere Fälle, in denen unabhängig von dieser Personenzahl ein Datenschutzbeauftragter erforderlich sein kann.
Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter?
Zu den gesetzlichen Aufgaben gehören insbesondere die Beratung und Unterrichtung des Unternehmens und seiner Beschäftigten, die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, die Sensibilisierung und Schulung, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie die Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Was ist der Unterschied zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten?
Ein interner Datenschutzbeauftragter ist Beschäftigter des Unternehmens. Ein externer Datenschutzbeauftragter erfüllt seine Aufgaben auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags. Die gesetzlichen Anforderungen an Fachkunde, Einbindung und Unabhängigkeit gelten unabhängig vom gewählten Modell.
Kann ein Datenschutzbeauftragter extern bestellt werden?
Ja. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten können auch auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags wahrgenommen werden.
Gehört Datenschutzberatung zur Tätigkeit des externen Datenschutzbeauftragten?
Ja. Die Beratung des Verantwortlichen beziehungsweise Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten zu ihren datenschutzrechtlichen Pflichten gehört zu den gesetzlichen Aufgaben. Darüber hinaus können zusätzliche projektbezogene Beratungsleistungen vereinbart werden.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Art und Umfang der Datenverarbeitungen, bestehender Datenschutzorganisation und dem erforderlichen Betreuungsumfang. Nach einer Bestandsaufnahme erstellen wir ein individuelles Angebot.
Wie läuft die Übernahme als externer Datenschutzbeauftragter ab?
Nach einem Erstgespräch analysieren wir die Ausgangssituation und stimmen den erforderlichen Betreuungsumfang ab. Anschließend erfolgen die formale Benennung und die strukturierte Übernahme der laufenden Datenschutzbetreuung.
Unterstützen Sie auch bei Datenschutzverletzungen?
Ja. Wir unterstützen bei der Bewertung des Vorfalls und den erforderlichen datenschutzrechtlichen Schritten. Die Verantwortung für die unternehmerischen Entscheidungen verbleibt beim jeweiligen Verantwortlichen.
Können Unternehmen bundesweit betreut werden?
Ja. Viele Aufgaben und Abstimmungen eines externen Datenschutzbeauftragten können digital durchgeführt werden. Wir betreuen Unternehmen bundesweit, insbesondere auch in Hamburg sowie in Frankfurt, im Rhein-Main-Gebiet und in Hessen. Persönliche Termine sind nach Abstimmung ebenfalls möglich.
Beraten Sie auch zu KI und neuen Technologien?
Ja. Wir unterstützen bei der datenschutzrechtlichen Einordnung neuer Technologien und Anwendungen. Für weitergehende Anforderungen des AI Act bieten wir zusätzlich spezialisierte KI-Compliance-Beratung an.
Redaktioneller Hinweis zum FAQ
Die Antworten zur Benennungspflicht und insbesondere zu § 38 BDSG sind mit dem zentralen Pflicht-Modul aus Modul 3 gekoppelt und bei Änderungen des Rechtsstands gemeinsam zu aktualisieren.