Leistung 

KI-Compliance und AI-Act-Beratung

KI-Systeme rechtssicher einführen und betreiben – mit persönlicher Betreuung aus Hamburg und bundesweit.

Der AI Act stellt Unternehmen vor eine Herausforderung, für die es kaum gefestigte Rechtsprechung, sondern vor allem laufend aktualisierte Handreichungen gibt. Die SL PROJECTS & COMPLIANCE GmbH berät Unternehmen dabei, KI-Systeme richtig einzuordnen, Pflichten zu erkennen und praxistaugliche Strukturen aufzubauen. Dazu gehören auch KI-Kompetenz-Schulungen nach Art. 4 AI Act, mit denen Mitarbeitende und Führungskräfte auf den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen vorbereitet werden.

Markus Sittig begleitet Sie dabei als Geschäftsführer und persönlicher Ansprechpartner.

Markus Sittig

Geschäftsführer · Rechtsanwalt · Fachanwalt für IT-Recht

Warum KI-Compliance jetzt zum Thema wird

Der AI Act gilt bereits seit August 2024 formal und wird seither in Stufen scharfgeschaltet. Seit Februar 2025 gelten das Verbot bestimmter KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4. Seit August 2025 gelten Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie die Bußgeldvorschriften. Seit August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50, etwa die Pflicht, Chatbots als KI zu kennzeichnen und KI-generierte Inhalte sowie Deepfakes erkennbar zu machen.

Für viele Unternehmen bedeutet das: Ein Teil der Pflichten ist bereits anwendbar, ein weiterer Teil, insbesondere für Hochrisiko-KI-Systeme, steht mit zeitlichem Vorlauf bevor. Wer jetzt beginnt, KI-Systeme zu inventarisieren und einzuordnen, ist auf beide Situationen vorbereitet.

Klarheit darüber, welche Pflichten heute bereits gelten

Einordnung eigener und eingesetzter KI-Systeme nach Risikoklassen

Vorbereitung auf kommende Pflichten für Hochrisiko-KI

Sichere Rollenklärung als Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler

Verzahnung mit bestehenden Datenschutzstrukturen

Dokumentation, die auch gegenüber Kunden und Partnern belastbar ist

Markus Sittig

Geschäftsführer · Rechtsanwalt · Fachanwalt für IT-Recht

Welche Pflichten gelten wann?

Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz mit vier Risikoklassen: inakzeptable Praktiken sind verboten, Hochrisiko-Systeme unterliegen einem umfassenden Pflichtenkatalog, Systeme mit begrenztem Risiko unterliegen Transparenzpflichten, minimale Risiken bleiben weitgehend unreguliert. Adressiert werden vier Akteure: Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler, wobei Anbieter den umfangreichsten Pflichtenkatalog treffen.

Bereits anwendbar

  • seit Februar 2025: Verbot inakzeptabler KI-Praktiken (Art. 5) und Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4)
  • seit August 2025: Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), Governance-Struktur und Bußgeldvorschriften
  • seit August 2026: Transparenzpflichten nach Art. 50, unter anderem Kennzeichnungspflichten für Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes

In Vorbereitung

Für bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme sieht der AI Act verschiedene Übergangsregelungen vor. Die bereits geltenden Verbote bestimmter KI-Praktiken nach Art. 5 bleiben davon unberührt.

KI-Systeme, die Komponenten bestimmter IT-Großsysteme sind und vor dem 2. August 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2030 mit den Anforderungen des AI Act in Einklang gebracht werden.

Für andere Hochrisiko-KI-Systeme, die bereits vor Beginn der Anwendung der entsprechenden Vorschriften in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, gelten die Anforderungen grundsätzlich nur dann, wenn diese Systeme anschließend in ihrer Konzeption erheblich verändert werden. Hochrisiko-KI-Systeme, die bestimmungsgemäß von Behörden verwendet werden sollen, müssen in jedem Fall bis zum 2. August 2030 die Anforderungen des AI Act erfüllen.

Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden, müssen die entsprechenden Pflichten bis zum 2. August 2027 erfüllt werden.

Für KI-Systeme, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die Anforderungen aus Art. 50 Abs. 2 bis zum 2. Dezember 2026 erfüllt werden.

Info

Verschiebung ist keine Entwarnung

Die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen betrifft nur einen Teil der Pflichten. KI-Kompetenz, Verbote bestimmter Praktiken und Transparenzpflichten gelten unabhängig davon bereits. Wer ein Hochrisiko-System plant, sollte die zusätzliche Zeit für eine saubere Vorbereitung nutzen, statt das Thema erneut zu vertagen.

Unsicher, welche KI-Systeme in Ihrem Unternehmen betroffen sind?

Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre eingesetzten KI-Anwendungen und ordnen sie nach dem AI Act ein.

Datenschutz­beauftragten für Ihr Unternehmen finden

Sie möchten klären, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt und welcher Betreuungsumfang sinnvoll ist? Sprechen Sie mit Markus Sittig.

Markus Sittig

+49 40 808 125 550

info@datacompliance.solutions

Martinistraße 11 · 20251 Hamburg

Leistungen im Bereich KI-Compliance

01

KI-Inventur und Risikoeinstufung

Wir erfassen die im Unternehmen eingesetzten oder geplanten KI-Systeme und ordnen sie nach dem risikobasierten Ansatz des AI Act ein.

02

Rollenklärung

Wir klären, ob Ihr Unternehmen als Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler eines KI-Systems einzuordnen ist und welche Pflichten sich daraus ergeben.

03

Beratung zu Hochrisiko-KI

Wir beraten zu den Anforderungen an Risikomanagement, Dokumentation und Konformitätsbewertung bei Hochrisiko-Systemen und zur zeitlichen Einordnung angesichts der laufenden Fristanpassungen.

04

KI-Kompetenz-Schulungen nach Art. 4 AI Act

Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen an die KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act und bieten dafür Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte an. Die Inhalte orientieren sich an den eingesetzten KI-Systemen, dem jeweiligen Nutzungskontext sowie den vorhandenen Kenntnissen und Erfahrungen der Teilnehmenden.

05

Transparenz­pflichten nach Art. 50

Wir beraten zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, Deepfakes und zum Einsatz von Chatbots.

06

Verträge mit KI-Anbietern

Wir prüfen Verträge mit Anbietern von KI-Systemen und -Modellen und die darin geregelte Verantwortungsverteilung.

07

Schnittstellen zum Datenschutzrecht

Wir beraten zum Einsatz personenbezogener Daten beim Training und Betrieb von KI-Systemen.

08

KI-Governance

Wir unterstützen beim Aufbau von Prozessen und Zuständigkeiten für den Umgang mit KI im Unternehmen.

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So läuft die KI-Compliance-Beratung ab

Schritt 01

Erstgespräch & KI-Inventur

Wir erfassen gemeinsam, welche KI-Systeme Sie einsetzen oder planen, und klären Ihre Rolle nach dem AI Act. Markus Sittig begleitet diesen Prozess als Ihr persönlicher Ansprechpartner.

Schritt 02

Risikoeinstufung & Maßnahmenplan

Wir ordnen die identifizierten Systeme nach Risikoklassen ein und erarbeiten einen priorisierten Maßnahmenplan.

Schritt 03

Umsetzung & laufende Begleitung

Wir begleiten die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und behalten künftige Fristanpassungen und neue Handreichungen für Sie im Blick.

Ein Anruf genügt für die erste Einschätzung.

Vorteile einer spezialisierten KI-Compliance-Beratung

Anpassungs­fähigkeit statt starrer Antworten

Zum AI-Act gibt es bislang praktisch keine gefestigte Rechtsprechung, dafür laufend neue Handreichungen. Wir bringen die Fähigkeit mit, uns fortlaufend auf neue rechtliche Rahmenbedingungen einzustellen.

Ganzheitlicher Blick

Wir betrachten KI-Compliance nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit Datenschutzrecht und bestehenden Vertragsstrukturen.

Planbarer Betreuungsaufwand

Der Beratungsumfang orientiert sich an der Anzahl und dem Risiko Ihrer KI-Systeme.

Frühzeitige Vorbereitung

Auch bei verschobenen Fristen für Hochrisiko-Systeme lohnt sich eine frühzeitige, saubere Vorbereitung.

Persönlicher Ansprechpartner

Mit Markus Sittig haben Sie einen klar benannten persönlichen Ansprechpartner.

Datenschutz im Gesundheitswesen ist Dauerarbeit – wir übernehmen sie

Erstgespräch mit Markus Sittig: Ausgangssituation, Benennungspflicht und Betreuungsumfang in einem Termin geklärt.

Was kostet eine KI-Compliance-Beratung?

Die Kosten hängen von der Anzahl und Komplexität der eingesetzten KI-Systeme sowie deren Risikoeinstufung ab. Die Beratung zu einem einzelnen Chatbot mit Transparenzpflichten unterscheidet sich deutlich von der Begleitung eines Hochrisiko-Systems im Personalbereich.

Für die Kalkulation spielen insbesondere folgende Faktoren eine Rolle:

Nach einer ersten Bestandsaufnahme Ihrer KI-Systeme erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot für die weitere Begleitung.

Faktoren

Anzahl und Art der eingesetzten oder geplanten KI-Systeme
Ihre Rolle als Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler
Vorläufige Risikoeinstufung der Systeme
Umfang bereits vorhandener Dokumentation
Schulungsbedarf im Unternehmen

Die vier Risikoklassen des AI Act im Überblick

Im Detail

Weiterlesen

Data-Act Beratung
Datenschutzberatung
NIS2- / BSIG-Beratung

KI-Compliance-Beratung in Hamburg – bundesweit erreichbar

Die SL PROJECTS & COMPLIANCE GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und berät Unternehmen aus Hamburg und der Region auch persönlich vor Ort. Gleichzeitig lässt sich KI-Compliance-Beratung in vielen Fällen effizient online organisieren, sodass wir Unternehmen bundesweit unterstützen können.

Hauptsitz in Hamburg
Persönliche Termine möglich
Online- und digitale Zusammenarbeit
Bundesweite Betreuung
Beratung auf Deutsch und Englisch

Warum SL Projects & Compliance?

Rechtliche Expertise trifft zertifizierte Datenschutzpraxis

Persönliche Betreuung durch Markus Sittig

Markus Sittig begleitet Sie als Geschäftsführer und persönlicher Ansprechpartner der SL PROJECTS & COMPLIANCE GmbH.

Fachanwaltliche Expertise im IT-Recht

Markus Sittig ist seit 2012 Fachanwalt für IT-Recht. Datenschutzrechtliche Fragestellungen können dadurch auch im Zusammenhang mit Software, digitalen Geschäftsmodellen, IT-Verträgen und weiteren technologiebezogenen Anforderungen betrachtet werden.

Zertifizierte Datenschutzexpertise

Die fachliche Umsetzung der Datenschutzleistungen erfolgt durch eine zertifizierte Datenschutzbeauftragte im Unternehmen.

Recht und Technik zusammendenken

Wir betrachten nicht ausschließlich Datenschutzdokumente, sondern auch die Systeme, Prozesse und Datenflüsse, in denen personenbezogene Daten tatsächlich verarbeitet werden.

Laufende statt isolierte Betreuung

Datenschutz verändert sich mit Ihrem Unternehmen. Neue Systeme, Dienstleister und Projekte können deshalb unmittelbar in die bestehende Datenschutzorganisation eingeordnet werden.

Klare persönliche Zuständigkeit

Sie kommunizieren mit einem festen persönlichen Ansprechpartner statt mit einer anonymen Beratungsstruktur.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Markus Sittig antwortet persönlich
+49 40 808 125 550

Häufige Fragen zur KI-Compliance und zum AI Act

Gilt der AI Act auch für kleine Unternehmen?

Ja. Der AI Act knüpft an die Funktion des KI-Systems an, nicht an die Unternehmensgröße. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es einzelne Erleichterungen, etwa bei der Dokumentation. Die grundlegenden Pflichten gelten aber unabhängig von der Größe.

Bereits anwendbar sind das Verbot inakzeptabler KI-Praktiken nach Art. 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act. Seit August 2025 gelten außerdem Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die Governance-Struktur und die Bußgeldvorschriften. Seit August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50, unter anderem für Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes. Für bereits zuvor in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Systeme können besondere Übergangsregelungen gelten.

Für bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Hochrisiko-KI-Systeme sieht der AI Act besondere Übergangsregelungen vor. Bei Hochrisiko-KI-Systemen, die nicht zu den besonders geregelten IT-Großsystemen gehören, gelten die Anforderungen grundsätzlich nur dann, wenn diese Systeme nach Beginn der Anwendung der entsprechenden Vorschriften in ihrer Konzeption erheblich verändert werden.

Hochrisiko-KI-Systeme, die bestimmungsgemäß von Behörden verwendet werden sollen, müssen in jedem Fall bis zum 2. August 2030 die Anforderungen des AI Act erfüllen. Für bestimmte IT-Großsysteme gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2030.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass Personen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme einsetzen, über ausreichendes Wissen verfügen, um Möglichkeiten und Risiken einschätzen zu können.

Wer ein KI-System wesentlich verändert oder unter eigenem Branding weitergibt, kann selbst zum Anbieter werden und die entsprechenden Pflichten übernehmen. Wir prüfen diese Einordnung im Einzelfall.

Wird beim Training oder Betrieb eines KI-Systems auf personenbezogene Daten zugegriffen, gelten AI Act und DSGVO parallel. Wir beraten zu beiden Ebenen im Zusammenhang.

Das hängt von Anzahl, Art und Risikoeinstufung Ihrer KI-Systeme ab. Nach einer ersten Bestandsaufnahme erstellen wir ein individuelles Angebot.